"VERHALTENSKODEX"
anlage 7 - verhaltenskodex.doc
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"VEREINE HAFTEN FÜR IHRE FANS - EMPFINDLICHE GELDSTRAFEN UND SOGAR PUNKTABZÜGE SIND MÖGLICH!"
Sieg und Niederlage liegen nah beieinander, dementsprechend gibt es auch viele Emotionen. Trotzdem sollten wir nie vergessen, das Fussball ein Hobby ist und der Spaß im Vordergrund stehen sollte für Spieler und Zuschauer!
Eine unspektakuläre Winter-Spielgruppentagung des Fußballkreises Aschaffenburg/Miltenberg ging am Dienstagabend bei der SG Strietwald über die Bühne. Neben allerlei Regularien, Rückblicken und Terminen gab es jedoch ein Thema, bei dem die rund 70 Vereinsvertreter aus dem Norden des Fußballkreises die Ohren spitzten: Die Änderung des Paragrafen 73 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuV) des Bayerischen Fußballverbands. Mittlerweile drohen nämlich empfindliche Geldstrafen und sogar ein Punktabzug bei der Verletzung der Platzdisziplin, wie Kurt Leipold, Beisitzer des Kreissportgerichts (KSG), in Vertretung des KSG-Vorsitzenden Reinhold Staab erläuterte.
Sogar Punktabzug droht
Nach Absatz 2 a des Paragrafs 73 haften gastgebender und Gastverein »für Zwischenfälle jeglicher Art ihrer Spieler, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger und Zuschauer«. In Absatz 2 b wird in Verfahren wegen »Zuschauerfehlverhalten« - etwa rassistische oder diskriminierende Rufe, Pyrotechnik oder das Zeigen von Bannern mit strafbaren Inhalt - eine Geldstrafe von 300 bis 12 000 Euro jenem Verein angedroht, dem die betreffenden Zuschauer zuzuordnen sind. Und schließlich droht gar ein Punktabzug, wenn »das Spiel wegen Zuschauerfehlverhaltens für mindestens 5 Minuten unterbrochen werden« musste. Immerhin kann der Punktabzug umgangen werden, falls der Verein gegen den oder die betreffenden Zuschauer vorgeht (Stadionverbot und Regressforderung) und ihn namentlich dem Sportgericht mitteilt.
Steigende Tendenz
Interessanterweise gab es zu dieser gravierenden Änderung keinerlei Anmerkungen der Vereinsvertreter. Kurt Leipold betonte, dass sich der BFV zu dieser Verschärfung gezwungen sah, da eine steigende Tendenz zu Verletzungen der Platzdisziplin gerade durch Zuschauerverfehlungen zu verzeichnen sei. Was er nicht erwähnte: Den Sportgerichten steht je nach Grad der Verfehlung die ganze Palette an Strafen zur Verfügung, die die RuV bietet - im Extrem sogar die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse oder der Entzug der Zulassung zum Spielbetrieb. Leipold empfahl den Vereinen, ausreichend Platzordner am Spielfeldrand aufzubieten, um sich anbahnende Eskalationen frühzeitig zu unterbinden.